Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 51 Abs. 1 SGB III; § 51 Abs. 3 SGB III; § 40 AFG; § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI; § 149 Abs. 5 S. 1 SGB VI; BGJAnrV; ND SchulG; BBiG BBiG; § 193 SGG
Vormerkung der Zeit eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (vorliegend verneint); Begriff der Anrechnungszeiten; Berufsgrundbildungsjahr als Teil einer Ausbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Absolvierung eines Berufsgrundbildungsjahrs - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- rechtsportal.de
Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Absolvierung eines Berufsgrundbildungsjahrs - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 06.07.2018 - S 3 R 514/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2/12 R 124/12
Anerkennung eines Berufsgrundbildungsjahrs als Anrechnungszeit in der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18
Der Kläger hat sich durch das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 12. April 2012, Az.: S 81 R 306/10, sowie das im Anschluss ergangene Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juni 2014, Az.: L 2/12 R 124/12, in seiner Auffassung bestätigt gesehen.Dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juni 2014, Az.: L 2/12 R 124/12, wird aus o. g. Gründen nicht gefolgt.
Dementsprechend verfolgte das Berufsgrundbildungsjahr des Klägers eben nicht das Ziel, auf die Aufnahme einer Berufsausbildung hinzuführen (in diesem Sinne aber Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. Juni 2014, Az.: L 2/12 R 124/12).
- LSG Hessen, 24.02.2017 - L 5 R 173/14
Gesetzliche Rentenversicherung, Schulrecht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18
Ein weiteres Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 24. Februar 2017, Az.: L 5 R 173/14, bestätige seine Sichtweise.Soweit der Kläger auf das Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 24. Februar 2017, Az.: L 5 R 173/14, Bezug nimmt, ist festzustellen, dass sich der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt in wesentlichen Punkten unterscheidet, weshalb die dortigen Ausführungen auf den vorliegenden Fall nicht ohne Weiteres übertragbar sind.
- SG Oldenburg, 12.04.2012 - S 81 R 306/10
Anforderungen an die Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten; Berücksichtigung eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18
Der Kläger hat sich durch das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 12. April 2012, Az.: S 81 R 306/10, sowie das im Anschluss ergangene Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juni 2014, Az.: L 2/12 R 124/12, in seiner Auffassung bestätigt gesehen. - BSG, 30.05.1985 - 11b/7 RAr 111/83
Berufsvorbereitungsjahr - Berufsausbildungsbeihilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18
In diesem Sinne hat das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 2 AFG und der Ausbildung behinderter Menschen ausgeführt, dass unter Verweis auf die Gesetzesbegründung die eben genannte Vorschrift der Sicherstellung der schon geübten Praxis diene, die gesamte Ausbildung in einem Berufsbildungswerk zu fördern, auch wenn das schulische Berufsgrundbildungsjahr als erster Abschnitt der Ausbildung obligatorisch eingeführt werde; berufsvorbereitende Maßnahmen, wie sie § 40 Abs. 1 Satz 1 AFG in der zweiten Gruppe aufzähle, seien aber weder mit dem Berufsgrundbildungsjahr gleichzustellen noch seien sie ein anderer schulischer Abschnitt einer beruflichen Ausbildung (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Mai 1985, Az.: 11b/7 RAr 111/83). - BSG, 26.05.1976 - 7 RAr 69/74
Zur Frage, wann eine Lehrwerkstatt als überbetriebliche Einrichtung iSv AFG § 40 …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18
Dementsprechend liegt eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vor, wenn die Maßnahme aus Anlass und mit dem Ziel durchgeführt wird, die fehlenden Voraussetzungen für das Durchlaufen einer geregelten Berufsausbildung zu schaffen, und inhaltlich in enger Verflechtung mit der Vermittlung beruflichen Wissens erfolgt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 1976, Az.: 12/7 RAr 69/74).